VOLKSSOLIDARITÄT - Soziale Dienste Oberes Vogtland e. V.

Tochtergesellschaft Sozialwerk Vogtland gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH Klingenthal
 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Bei Betreuungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger übernehmen für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken. 

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden 

  • Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten
  • Kurzzeitpflege
  • für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung im Bereich der Selbstversorgung)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag 
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Gruppenangebote
  • Alltagsbegleiter

Letztere werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. 

Konkret kann das beispielsweise so aussehen: 

• einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband; 

• einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots; 

• einmal pro Woche Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen; 

• bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten durch Ehrenamtliche. 

Anspruch auf einen Entlastungsbetrag 

Pflegebedürftige Personen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der zuvor genannten Leistungen Mittel aus der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Da es sich beim Entlastungsbetrag um eine Erstattungsleistung handelt, müssen der Pflegekasse entsprechende Rechnungsbelege der in Anspruch genommenen Leistung eingereicht werden. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, gewährt die Pflegeversicherung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. 

Verfallen nicht verbrauchte Monatsbeträge? 

Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar. Danach verfällt er. 

Muss ich den Entlastungsbetrag zusätzlich beantragen? 

Nein. Haben Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und es wurde bei Ihnen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. 


 
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